Im Rahmen des „Taschengeldparagraphen“ (§ 110 BGB) ist es Kindern und Jugendlichen ab 7 Jahren gestattet ohne Einwilligung oder Genehmigung eines Erwachsenen Eintrittskarten für Veranstaltungen in der BROSE ARENA zu erwerben.
Für den Besuch von Veranstaltungen gibt es seitens der BROSE ARENA keine altersbedingten Beschränkungen. Es sei denn, es handelt sich um eine Tanzveranstaltung oder um eine jugendgefährdende Veranstaltung, dann gelten die jeweiligen Bestimmungen der zwei folgenden Unterpunkte.
Im Speziellen gelten bei Tanzveranstaltungen, die als solche auf der BROSE ARENA Website kenntlich gemacht werden, folgende Regelungen: Bei Tanzveranstaltungen haben Kinder und Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten ohne zeitliche Beschränkung Zutritt zu der BROSE ARENA.
Kinder unter 14 Jahre haben ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten keinen Zutritt. Kinder ab 14 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis maximal 22:00 Uhr, Jugendliche ab 16 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis maximal 24:00 Uhr, in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten haben Kinder und Jugendliche Zutritt ohne zeitliche Beschränkung.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit, für den Besuch einer Tanzveranstaltung in der BROSE ARENA einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der ein minderjähriges Kind oder einen Jugendlichen während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.
In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten können Kinder und Jugendliche ab 14 Jahre auch nach 22.00 Uhr an bestimmten Veranstaltungen in der BROSE ARENA teilnehmen. Die erziehungsbeauftragte Person muss hierbei volljährig und reif genug sein, dem Kind oder dem Jugendlichen in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können. Die erziehungsbeauftragte Person muss der verantwortungsvollen Aufgabe, das Kind oder den Jugendlichen in jeder Situation zu unterstützen, gewachsen sein.
Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt des Kindes oder Jugendlichen gewährleistet sein. Die erziehungsbeauftragte Person darf während der Begleitung des Kindes oder Jugendlichen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen. Der gesetzliche Erziehungsberechtigte hat auch bei Benennung eines Erziehungsbeauftragten für eine bestimmte Veranstaltung in der BROSE ARENA weiterhin die Aufsichtspflicht. Er trägt weiterhin die gesamte Verantwortung für das Kind oder den Jugendlichen.
Für die Benennung eines Erziehungsbeauftragten im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG liegen entsprechende Vordrucke für Sie bereit.
Sofern es sich bei einer Veranstaltung um eine jugendgefährdende Veranstaltung im Sinne des § 7 JuSchG handelt, haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt. Im Einzelfall können Abweichungen von den vorstehenden Regelungen auftreten, die gesondert beim Veranstalter oder der VVK-Stelle zu erfragen sind.
Für die Abgabe von Alkohol gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (§ 9 JuSchG). Das Jugendschutzgesetz gestattet die Abgabe alkoholischer Getränke und deren Konsum in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren. Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke dürfen nur an Volljährige abgegeben bzw. von Volljährigen in der Öffentlichkeit konsumiert werden.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetztes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 55 u. Artikel 4 Absatz 36 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154).
Zusammenfassung | Unter 14 | Unter 16 | Unter 18 |
Ticketkauf ab einem Alter von sieben Jahren | ✓ | ✓ | ✓ |
Veranstaltungen (i.d.R. Basketball, Konzert, Comedy, Family-Entertainment) |
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Tanzveranstaltungen bis 22:00 Uhr | - | ✓ | ✓ |
Tanzveranstaltungen bis 24:00 Uhr | - | - | ✓ |
Jugendgefährdende Veranstaltungen | - | - | - |
Abgabe von Alkohol | - | - | ✓ |
Abgabe von Spirituosen | - | - | - |